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Sämtliche europäischen Reptilien und Amphibien und auch einige nicht in
Europa vorkommende Arten und Gattungen stehen unter besonderem Schutz.
Nur unter der Einhaltung bestimmter Richtlinien dürfen sie verkauft, erworben
und gehalten werden. Da das Artenschutzrecht einem ständigen Wandel unterlegen ist
muss man sich vor dem Erwerb, Verkauf oder der Einfuhr in bestimmte Länder bei dem
zuständigen Behörden über die geschützten Arten informieren. |
Das ist unerlässlich, da wegen der Artenvielfalt und
dem ständigen Wechsel der Bestimmungen es selbst den Behörden schwer fällt den
Überblick zu behalten.
Erwähnenswert ist die neue EU-Artenschutzverordnung,
die an dem 1. Juni 1997 in Kraft trat. Sie zog durchgreifende Änderungen mit sich
und brachte vielen Tierzüchtern, die Tierzucht legal betreiben, Vorteile. In der neuen Verordnung ist festgelegt, dass die
Nachzucht von bedrohten Arten besonders gefördert werden soll. Außerdem soll das
illegale Einführen von geschützten Arten durch die neuen Gesetze wirkungsvoller
bekämpft werden können. |
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