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Bei der Zucht von Leguanen sowie anderer Wirbeltiere sind bestimmte Gesetze
und den damit verbundenen Richtlinien zu beachten.
Hierbei spielt vor allem die Tierhaltung und die Art des jeweiligen Wirbeltiers, für die bestimmte Richtlinien gelten,
eine Rolle. |
Wenn man plant Wirbeltiere gewerbsmäßig zu halten oder
zu züchten, mit ihnen handelt, sie zur Schau oder sie für Schauzwecke zur Verfügung
stellt, muss man sich die behördliche Genehmigung dazu holen. Dies wurde im Jahre
1998 im § 11 des Tierschutzgesetzes festgehalten und von der jeweilig zuständigen
Behörde überprüft.
Bevor man also die Zucht oder Haltung beginnt muss man eine kostenpflichtige Prüfung bestehen um nicht
gegen die vorherrschenden gesetzlichen Bestimmungen zu verstoßen. Besteht man diese
darf man mit der Zucht oder Haltung beginnen ohne rechtliche Konsequenzen fürchten
zu müssen. Die Erlaubnis darf aber nur erteilt werden, wenn die verantwortliche
Person, aufgrund ihrer beruflichen oder privaten Ausbildung, die Fähigkeiten für den
artgerechten Umgang mit den Tieren erlernt hat und nachweisen kann. Außerdem müssen
seit dem Jahre 2003 theoretische und praktische Schulungen abgeschlossen werden um
zur Prüfung zugelassen zu werden. |
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